Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Durchführung von Systemberatung und -Betreuung,
Netzwerkadministration, Softwarepaketierung, Softwareverteilung, Programmierung
und allgemeine IT-Dienstleistungen durch IT-Consulting Ulf Borcherdt.
Stand: August 2018
Auftraggeber: Im Allgemeinen Kunden von IT-Consulting Ulf Borcherdt
Auftragnehmer: Im Allgemeinen IT-Consulting Ulf Borcherdt
1 Geltungsbereich |
---|
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Schulungs- und Programmierarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. |
2 Gegenstand |
---|
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der Mitarbeiter sowie deren Austausch aus dringenden betrieblichen Gründen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. |
3 Leistungsumfang |
---|
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. |
4 Zustandekommen des Vertrages |
---|
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung spätestens jedoch mit Aufnahme der Arbeiten beim Auftraggeber auf der Grundlage eines diesem vorliegenden Angebots des Auftragnehmers zustande. |
5 Besondere Pflichten des Auftragnehmers |
---|
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. |
6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers |
---|
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. |
* Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeits- und Kommunikationsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, |
* eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht, |
* die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind. |
* den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt. |
* im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (incl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. |
(2) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer erbrachten (Teil-) Leistungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers an denen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben bei dem Auftragnehmer, soweit sie nicht wesentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggeber beinhalten. |
7 Sonstige Pflichten |
---|
(1) Beide Parteien verpflichten sich, Informationen über Inhalt und/oder Ergebnis der erbrachten Leistung nur in gegenseitiger Abstimmung an Dritte weiterzugeben. |
8 Haftung und Schadenersatz |
---|
(1) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Auftragswert begrenzt. |
9 Leistungsverzögerungen |
---|
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. |
10 Annahmeverzug |
---|
(1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach 6 Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung (exkl. Nebenkosten) verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. |
11. Verhalten, Material und Inhalte des Kunden im Internet |
---|
(1) Der Auftraggeber versichert, dass sein an den Auftragnehmer übergebenes und zur Veröffentlichung im Internet bestimmtes Material vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen benutzt und im Internetauftritt veröffentlicht werden kann, ohne gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter zu verstoßen. |
12. IT-Consulting Ulf Borcherdt Link |
---|
Der Auftraggeber gestattet es dem Auftragnehmer, auf seinen vom Auftragnehmer erstellten Internetseiten einen Link auf die Homepage des Auftragnehmers in Form seines Logos oder Schriftzuges anzubringen. Der Link wird unauffällig sein und sich am Rande der jeweiligen Seite befinden. Es wird mit einem Hinweis auf die Rolle des Auftragnehmers als Webdesigner des Auftraggebers versehen sein. |
13 Vertragsdauer und Kündigung |
---|
(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, sofern nichts anderes Vereinbart ist, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers wie folgt: |
14 Honorare, Nebenkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht |
---|
(1) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts abweichendes bestimmt wird. |
15 Schlussbestimmungen |
---|
(1) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. |